Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
22. Juli 2026
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. Juli 2023
22. Januar 2025
13. Juli 2021
10. Februar 2025
9. November 2021
27. Juli 2025
9. Februar 2023
11. Dezember 2024
1. Dezember 2025
19. Januar 2026
27. Februar 2026
7. August 2023
18. November 2025
9. Januar 2024
21. März 2023
10. August 2025
30. März 2026
2. Januar 2026
13. Mai 2025
18. Februar 2026
30. Juni 2023
23. Februar 2025
13. Juli 2025
10. August 2025
22. April 2024
4. Juli 2023
26. Juli 2025
25. Mai 2025
2. Mai 2024
17. März 2023




