Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
Events
Landeswettbewerb Robotik – World Robot Olympiad
9. Mai 2026 - 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
6. Januar 2026
5. April 2025
9. Juni 2020
13. April 2021
28. November 2025
9. Juni 2021
7. Dezember 2023
9. April 2021
9. März 2021
7. August 2023
27. März 2025
17. April 2024
30. März 2025
19. April 2026
18. Februar 2026
29. Januar 2025
22. November 2025
11. August 2025
10. Juli 2023
25. Dezember 2025
17. Januar 2024
18. September 2023
1. Februar 2025
3. Februar 2025
14. Dezember 2025
20. Oktober 2023
13. April 2024
23. Mai 2024
13. August 2025
11. Mai 2025
2. September 2024
25. November 2025
16. Mai 2025



