Landau – Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich

Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen.
Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich
- erstmalige Bebauung,
- Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss,
- Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,
- Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,
- Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland).
Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) fallen nicht hierunter. Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern.
Fristen für die Abgabe der Änderungsanzeige.
Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, waren bis zum 31.12.2024 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen waren bis zum 31.03.2025 zusammengefasst anzuzeigen.
Auch bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum war jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die in einem Kalenderjahr bis einschließlich 2024 eingetreten ist, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Bei Änderungen, die ab dem Kalenderjahr 2025 eingetreten sind bzw. eintreten, endet die Frist für sämtliche Änderungen einheitlich am 31.03 des jeweiligen Folgejahres. Die Änderungen sind zusammengefasst anzuzeigen.
Wie muss die Änderung übermittelt werden?
Die Änderungen müssen grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich: https://www.elster.de. Das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ steht dort zur Verfügung.
Wenn bereits für die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Feststellungserklärung ELSTER genutzt wurde, können mit Hilfe der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung in eine neue Feststellungserklärung übernommen, punktuell angepasst und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung: https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform
Quelle: Stadt Landau
Aktuelle Beiträge
Events
AudaTours Mannheim Audio Tour: Himmlische Höfe und Heilige Steine der Innenstadt
12. April 2026 - 12:00 Uhr bis 31. Dezember 2026 - 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. September 2025
1. Januar 2025
12. Februar 2021
15. Januar 2021
20. Januar 2025
21. Juni 2023
21. November 2021
19. Juni 2023
28. Juni 2023
29. Januar 2021
31. Januar 2026
28. September 2025
16. Februar 2025
22. Dezember 2025
13. August 2024
8. Juni 2025
8. Januar 2025
25. Juli 2023
25. Januar 2025
15. März 2023
14. September 2023
17. Juli 2023
28. November 2025
14. Juli 2021
15. April 2024
13. Juli 2025
3. November 2023
9. Mai 2024
4. Oktober 2025
29. März 2023
11. Juli 2023
29. November 2025
31. Januar 2025
28. Dezember 2024
20. Februar 2025
22. Dezember 2025
12. Dezember 2025
26. April 2026




