KIPKI-Bürgerförderung geht in die Verlängerung: Neustadt unterstützt Klimaschutz-Projekte bis Ende 2026

Neustadt an der Weinstraße setzt auch 2026 ein starkes Zeichen für Klimaschutz und Klimaanpassung: Die KIPKI-Bürgerförderung (Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) wird fortgeführt und geht in ihr letztes Förderjahr. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ab dem 1. März 2026 können Bürgerinnen und Bürger erneut Zuschüsse für konkrete Maßnahmen beantragen. Insgesamt stehen dafür noch 107.200 Euro zur Verfügung.
Klimaschutz beginnt zu Hause
Mit der KIPKI-Bürgerförderung gibt die Stadt Neustadt gezielt Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz an die Bevölkerung weiter. Gefördert werden unter anderem:
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung
- Stecker-Solar-Geräte mit Speicher, um eigenen Solarstrom besser zu nutzen
- Maßnahmen zur Klimaanpassung, etwa Gründächer, Zisternen, Flächenentsiegelung oder naturnahe Gartengestaltung
Neu und besonders nachgefragt ist die erweiterte Förderung von Stromspeichern in Kombination mit Balkonkraftwerken. Damit reagiert die Stadt auf zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und erhöht gezielt den Nutzen für den Eigenverbrauch von Solarstrom.
Gute Resonanz, klare Weiterentwicklung
Die Evaluation des Förderjahres 2025 zeigt: Die Bürgerförderung ist niedrigschwellig, praxisnah und kommt an. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller berichten von langfristigen Einsparungen bei Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen für 2026 an entscheidenden Stellen präzisiert und weiterentwickelt, um die Antragstellung noch klarer und wirksamer zu gestalten.
Jetzt handeln – Mittel sind begrenzt
Förderanträge können bis spätestens 15. November 2026 gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge vollständig eingereichter Anträge. Die Antragstellung erfolgt bequem online über die städtische Website unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die bereits innerhalb der letzten sechs Monate umgesetzt wurden.
Neustadt an der Weinstraße
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