Kaiserslautern – Trockenperiode macht natürlichen Gewässern zu schaffen

Vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme
Aufgrund der seit Wochen bestehenden hohen Temperaturen sowie ausbleibender Regenfälle weisen die natürlichen oberirdischen Fließgewässer im gesamten Stadtgebiet Kaiserslauterns, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, sehr niedrige Wasserstände auf. Eine Verbesserung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund untersagt die Stadtverwaltung als zuständige Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus den zuvor genannten Gewässern (Gewässer 3. Ordnung) bis zum 30. September 2026 im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Wird weiterhin unkontrolliert Wasser aus den Fließgewässern entnommen, droht der ohnehin niedrige Wasserstand noch weiter abzunehmen. Dies würde zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen. Davon wiederum betroffen wären die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern, die die veränderten Wasserwerte negativ zu spüren bekämen. Die vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme soll dem entgegenwirken und den besonderen Naturcharakter der Bäche einschließlich der Uferstreifen schützen und erhalten.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann der Gemeingebrauch von Gewässern nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden. Diese Untersagung betrifft auch die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundstücken sowie durch Anliegerinnen und Anlieger, die an eines der jeweiligen Gewässer angrenzen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch Genehmigungsbescheid der Stadtverwaltung Kaiserslautern erteilte Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung derzeit nicht betroffen.
Quelle: Stadt Kaiserslautern | Foto: Engelmanb.Promotion (KI generiert)
Aktuelle Beiträge
30. August 2026
30. August 2026
30. August 2026
29. August 2026
Events
The Audience Choir – Sing mit!
17. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
10. Januar 2025
15. März 2023
28. Juni 2026
15. März 2023
18. Januar 2026
13. August 2025
16. Dezember 2024
25. Dezember 2025
3. Mai 2025
23. Februar 2026
15. Juni 2023
18. Juli 2024
18. November 2024
26. April 2026
19. Juni 2025
7. Juni 2024
13. Oktober 2023
22. Juni 2021
29. März 2025
29. November 2025
11. April 2023
1. Januar 2025
10. Juli 2023
1. Juni 2025
17. April 2024
18. Januar 2025
11. Oktober 2025
13. Oktober 2025
25. Januar 2026
29. Juni 2025
16. Januar 2025
19. April 2025
17. Mai 2026
5. April 2023
14. März 2025





