Kaiserslautern – Stadtbildpflege informiert zur Straßenreinigungspflicht

Gemeinsam für mehr Sauberkeit
Müll und Hundekot auf Gehwegen und Straßen sind immer wieder ein Ärgernis in Kaiserslautern. Oft sind die Verursacherinnen oder Verursacher dieser Verunreinigungen nicht zu ermitteln und es stellt sich die Frage, wer für die Reinigungspflicht im öffentlichen Raum verantwortlich ist.
„Die Zuständigkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt“, informiert die Werkleiterin der Stadtbildpflege Kaiserslautern, Andrea Buchloh-Adler. „Dort gibt das beigefügte Straßenreinigungsverzeichnis Auskunft darüber, welche Gehwege und Straßen durch die Stadtbildpflege gereinigt werden“. Hierfür erhebt die Stadt Kaiserslautern Straßenreinigungsgebühren. In den übrigen Straßen mit Anliegerreinigung und in den in der Satzung nicht aufgeführten Straßen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Sauberhaltung verpflichtet. Sie müssen dann auch Hundekot und andere Verunreinigungen beseitigen sowie Laub, das bei Nässe eine Gefährdung für die Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt.
Die Anliegerpflicht beinhaltet, dass Gehweg und Straße bis zur Straßenmittellinie gesäubert sowie Kehricht, Schlamm, Laub, Pflanzenbewuchs sowie Gegenstände, die nicht zur Straße gehören, entfernt werden. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, wie Abflussrinnen und Sinkkästen.
„Wir alle wünschen uns ein sauberes und ansehnliches Umfeld, in dem wir uns wohlfühlen können. Dazu gehört eine sachgemäße Benutzung der öffentlichen Mülleimer sowie saubere Gehwegbereiche und Fahrbahnränder, gepflegte Pflanzbeete und Grünflächen“, so Andrea Buchloh-Adler. Die Stadtbildpflege bemüht sich mit großem Einsatz um ein gepflegtes Stadtbild. Auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können zur Sauberkeit beitragen, indem sie ihrer Verantwortung für ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild der Straßen und Gehwege nachkommen.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de sowie unter www.stadtbildpflege-kl.de eingesehen werden. Bei Rückfragen steht der Kundenservice des städtischen Eigenbetriebs per E-Mail (kundenservice@stadtbildpflege-kl.de) oder Telefon (0631 3651700) gerne zur Verfügung.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
3. Juli 2026
Events
Ferientipp: Lust auf Abkühlung? Dann ab ins kühle Besichtigungs-Kalkbergwerk Wolfstein
14. Juli 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. März 2025
16. Mai 2026
24. Juli 2024
22. März 2026
21. März 2026
7. Juni 2026
19. Juni 2026
31. Mai 2026
15. März 2023
18. Mai 2025
9. Februar 2023
4. Juli 2023
18. November 2024
9. Dezember 2025
14. Dezember 2023
28. September 2025
14. Juli 2023
3. Mai 2025
20. Februar 2025
13. Oktober 2024
31. Mai 2025
1. März 2025
15. März 2025
13. Januar 2025
22. Juni 2025
30. März 2023
14. August 2023

