Kaiserslautern – Leitplanken für den Turbo

Bauausschuss setzt Leitlinien für neues Wohnungsbaugesetz fest
Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Damit haben alle Gemeinden nun die Möglichkeit, durch die Änderungen des Baugesetzbuchs und die Einführung des sogenannten Wohnungsbauturbos (§ 246e Baugesetzbuch), insbesondere durch die Erweiterung von Befreiungs- und Abweichungsregelungen bei der Zulässigkeit von Bauvorhaben schneller und flexibler Wohnraum zu schaffen.
Im Wesentlichen geht es darum, bisher erforderliche Baurechtsverfahren zu entlasten bzw. so zu beschleunigen, dass Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden kann.
Die zusammengefassten Kerninhalte der Änderungen des Baugesetzbuches sind:
1. Grundlegende Erleichterungen bei Befreiungen von den Festsetzungen von bestehenden Bebauungsplänen in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
2. Möglichkeiten für Abweichungen von dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung bei Gebieten im unbeplanten Innenbereich in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
3. Befristete Abweichungsmöglichkeiten von Vorschriften des Baugesetzbuchs (bis Ende 2030), wenn es um Wohngebäude und infrastrukturell dazu gehörende Nutzungen (Läden etc.) geht, u. a. auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
In der Sitzung am 27. Januar hat der Bauausschuss, nach der Verweisung der Thematik aus der Stadtratssitzung vom 15. Dezember, über die Grundhaltung der Stadt Kaiserslautern zum neu eingeführten Wohnungsbauturbo diskutiert und Festlegungen zum Umgang mit der Anwendung der neuen Regelungen getroffen.
Es wurde der Beschluss gefasst, die Gesetzesänderung nicht im Außenbereich und nicht in Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden. Zudem sollen in Gebieten mit Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen die Wohnungsbau- und Wohnraumsicherungserleichterungen ebenfalls nicht angewendet werden. Für alle anderen städtebaulich wichtigen Flächen soll, wie bisher, im Bedarfsfall ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. In den Fällen der vorgesehenen Anwendung der „Wohnungsbauturboregelungen“ erfolgt die gesetzlich erforderliche Zustimmungs- bzw. Ablehnungsentscheidung bei beantragten Projekten durch den Stadtrat als kommunales Entscheidungsgremium.
Stadt Kaiserslautern
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