Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 15:45 Uhr Überwiegend klar
Gefühlt 20°
Wind 4 km/h
Luftfeuchte 31 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
10. September 2026
10. September 2026
10. September 2026
Events
Alice Hoffmann und Bettina Koch – „Kluger Klatsch unn dumme Sprüch …“
24. Oktober 2026 - 20:00 Uhr bis 23:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. Juli 2023
16. Dezember 2022
12. Februar 2021
31. März 2021
9. Dezember 2025
14. November 2024
26. Juni 2020
17. April 2024
13. Januar 2025
10. Juli 2023
14. April 2024
23. März 2021
12. November 2025
26. September 2025
29. November 2025
4. Oktober 2025
17. April 2023
25. Juli 2023
29. Januar 2025
22. Februar 2021
14. Juni 2023
28. November 2025
8. November 2025
10. Januar 2026
17. Dezember 2025
15. November 2024
27. März 2023
5. April 2023
18. Juli 2023
15. Juni 2025
1. Dezember 2025
1. Februar 2026
24. Dezember 2025
30. April 2020
19. August 2024
23. August 2026



