Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz – Landkreis Bernkastel-Wittlich übernimmt Photovoltaikanlage auf der Gesamtschule in Morbach

Nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Einspeisevergütung hat der Landkreis Bernkastel-Wittlich die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Integrierten Gesamtschule (IGS) Morbach übernommen und auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung umgestellt. Die Anlage, die Ende 2004 mit einer Leistung von rund 80 Kilowattpeak (kWp) installiert wurde, ging für einen symbolischen Euro vom bisherigen Betreiber in das Eigentum des Landkreises über.
Von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch
Bis Ende 2024 wurde der erzeugte Solarstrom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die EEG-Vergütung lief zum 31. Dezember 2024 aus. Durch die Übernahme und die vergleichsweise einfache Umstellung kann der Landkreis die bestehende Anlage nun für den Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung nutzen und so die Stromkosten der Schule reduzieren. Etwa 80 Prozent des erzeugten Solarstroms werden direkt im Schulgebäude verbraucht.
Im vergangenen Jahr produzierte die Anlage rund 56.000 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr. Bei einem Stromverbrauch von rund 250.000 kWh deckt die bestehende Anlage damit rund 20 Prozent des Strombedarfs vor Ort.
Die vorhandenen Module verfügen über eine Leistung von 150 bis 175 Wattpeak pro Modul. Moderne Photovoltaikmodule erreichen heute Leistungen von rund 450 Wattpeak und mehr. Dennoch fiel die Entscheidung zugunsten des Weiterbetriebs der Bestandsanlage aus. „Ausschlaggebend für uns waren die sehr geringen Übernahmekosten und der nachhaltige Umgang mit den noch gut erhaltenen Modulen. Zudem konnten wir so eine vorzeitige Entsorgung vermeiden und mussten keine Investitionen für eine komplette Neuinstallation tätigen“, so Burkhard Born von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Zudem gibt es Erweiterungsmöglichkeiten auf benachbarten Dachflächen, sodass die Kommune künftig weitere PV-Anlagen installieren könnte, um den Strombedarf für die Schule aus Eigenerzeugung zu decken.
Chancen und Risiken sorgfältig abwägen
Alexander Ehl, Referent bei der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz, weist darauf hin, dass die Übernahme ausgeförderter Photovoltaikanlagen nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist: „Kommunen sollten insbesondere dann vorsichtig sein, wenn für ältere Anlagen hohe Kaufpreise verlangt werden, ohne dass der technische Zustand ausreichend dokumentiert wird. Denn wenn die Anlage kurzfristig irreparabel ausfällt, muss die Kommune die Rückbau- und Entsorgungskosten tragen“.
Wichtige Entscheidungsgrundlagen für oder gegen einen Weiterbetrieb in Eigenregie sind die Stromerträge der vergangenen Jahre, Informationen über Wartungen und Reparaturen, ein möglicher Wechselrichtertausch sowie Angaben zu eventuellen Schäden an Modulen oder anderen Komponenten. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass nach Auslaufen der EEG-Förderung überschüssiger Solarstrom nur noch zum Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Dienstleistungsentgelts vergütet wird. Aktuell liegt dieser Wert bei rund 4,3 Cent pro Kilowattstunde.
Auch die langfristigen Verpflichtungen für Rückbau und Entsorgung gehen mit einer Übernahme auf die Kommune über. In einzelnen Fällen kann es daher wirtschaftlicher sein, eine Altanlage durch den bisherigen Betreiber zurückbauen zu lassen und anschließend eine moderne, leistungsfähigere Photovoltaikanlage zu errichten.
Batteriespeicher als sinnvolle Ergänzung
Bei hohen Solarstromüberschüssen kann die Nachrüstung eines Batteriespeichers sinnvoll sein. Dadurch lassen sich überschüssige Strommengen aus den Mittagsstunden oder aus schulfreien Zeiten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Repowering kann zusätzliche Potenziale erschließen
Wenn der Stromverbrauch eines Gebäudes deutlich höher ist als die Erzeugung der vorhandenen Photovoltaikanlage und keine weiteren geeigneten Dachflächen zur Verfügung stehen, kann ein sogenanntes Repowering sinnvoll sein. Dabei werden ältere Module durch moderne, leistungsstärkere Module ersetzt, sodass auf derselben Dachfläche deutlich mehr Solarstrom erzeugt werden kann. Werden die Rückbau- und Entsorgungsarbeiten im Zuge einer Neuinstallation durchgeführt, fallen die Kosten häufig geringer aus als bei einem separaten Rückbau.
Dachflächen konsequent für die Solarstromerzeugung nutzen
Auch für Kommunen werden die gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung von Solarenergie in den kommenden Jahren weiter steigen. Neben den Vorgaben des Landessolargesetzes Rheinland-Pfalz sehen die europäischen und nationalen Regelungen künftig auch für zahlreiche Bestandsgebäude eine Solarpflicht vor. Nach den aktuellen Planungen werden öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche ab 2.000 Quadratmetern bereits ab 2028 und Gebäude ab 750 Quadratmetern ab 2029 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen.
Quelle/ Foto: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH
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