Bauanträge ab Januar 2026 online einreichen – Stadtverwaltung Kaiserslautern erweitert digitales Angebot

Ab dem 01. Januar 2026 können Bauanträge bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern digital eingereicht werden. Die Digitalisierung der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger schreitet damit weiter konsequent voran. In enger Zusammenarbeit mit dem Referat Bauordnung hat das Referat Digitalisierung und Innovation das Angebot für Kaiserslautern umgesetzt.
„Die digitale Transformation des Bauantrags war ein intensiver und umfangreicher Prozess“, berichtet Baudezernent Manuel Steinbrenner. So mussten beispielsweise die korrekte Übermittlung der Daten in das verwendete Fachverfahren sichergestellt und Anpassungen der Eingabemaske an die Landesvorgaben und die Bedürfnisse der Stadt Kaiserslautern angepasst werden. „Umso mehr freue ich mich nun, dass durch die sehr gute und engagierte Zusammenarbeit des Referats Bauordnung mit dem Referat Digitalisierung und Innovation ein hundertprozentig digitales Angebot entstanden ist, das für unsere Bürgerinnen und Bürger bald verfügbar ist“, so Steinbrenner weiter.
Vollkommen ohne Papier und Unterlagenversand können Bauherrinnen und Bauherren oder Architektinnen und Architekten ihre Bauanträge für Normalverfahren, vereinfachte Verfahren, Freistellungsverfahren und einen Abbruch oder Rückbau ab dem neuen Jahr bequem digital einreichen. Das Referat Bauordnung hatte im Rahmen der Transformation auch mehrere Architekturbüros dazu eingeladen, das neue Verfahren vorab zu testen. So konnte sichergestellt werden, dass die Prozesse für die Kaiserslauterer Verwaltung passgenau und für die Antragstellenden zweckdienlich sind.
Auch die Verwaltungsprozesse werden durch die Digitalisierung wesentlich vereinfacht. Die Mitarbeitenden des Referats Bauordnung können die jährlich rund 400 eingereichten Bauanträge nun deutlich effizienter bearbeiten, da die umfangreichen Unterlagen beispielsweise von mehreren beteiligten Stellen gleichzeitig geprüft und bearbeitet werden können. Bei Unterlagen in analoger Papierform ist dies nicht möglich. Auch die anschließende Genehmigung oder Ablehnung erfolgt digital. „Aufgrund der Vorteile für den Bearbeitungsprozess ist unser Bestreben, Anträge zukünftig nur noch digital zu empfangen“, so der Baudezernent.
Der Service für die Einreichung digitaler Bauanträge ist unter www.kaiserslautern.de/digitaler-bauantrag erreichbar. Weitere Informationen zum Bauantrag gibt es auf der städtischen Website www.kaiserslautern.de unter „Leben, Wohnen, Umwelt > Planen, Bauen, Wohnen > Bauordnung“.
Der Online-Service wird im EfA-Prinzip (Einer-für-Alle) von Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt und wurde auf die Gegebenheiten des Landes Rheinland-Pfalz angepasst. Da das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, Verwaltungsdienstleistungen digital bereitzustellen, ist das EfA-Prinzip aufgrund der Vielzahl an zu digitalisierenden Dienstleistungen eine effiziente Vorgehensweise, um Zeit, Ressourcen und Kosten zu sparen.
Stadt Kaiserslautern
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