Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
17. März 2026
17. März 2026
Events
HeartChor Kaiserslautern „Let me entertain you“
26. April 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
28. November 2025
15. März 2023
26. Juli 2025
17. April 2024
13. Dezember 2025
9. August 2025
26. Februar 2021
15. März 2025
19. Juni 2023
25. Januar 2025
26. Mai 2025
26. Oktober 2023
18. Januar 2026
22. Januar 2025
9. März 2025
18. Mai 2025
24. Mai 2025
25. Januar 2025
9. Februar 2026
6. November 2023
2. Oktober 2023
8. Februar 2021
14. Juli 2023
1. Juni 2025
13. Dezember 2025
13. September 2022
20. März 2023
10. Dezember 2024
8. Juni 2025
27. September 2025
8. Mai 2023
5. Oktober 2025
22. März 2021
16. Dezember 2022
29. November 2025


