Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
22. Juni 2026
Events
Lisa Marie Weber- AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
5. Juli 2026 - 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
10. August 2025
20. April 2021
6. Oktober 2023
28. November 2025
22. Januar 2025
2. Juli 2021
25. Dezember 2025
12. Dezember 2024
20. August 2021
25. Juli 2023
12. April 2026
14. Dezember 2023
26. August 2023
25. Juli 2023
3. Juni 2024
1. Februar 2026
28. November 2025
10. Januar 2024
14. April 2024
14. September 2023
10. März 2021
17. April 2024
12. April 2023
20. September 2025
24. Dezember 2025
17. April 2023
3. Februar 2025
18. Januar 2025
21. April 2023
18. Juli 2023
7. August 2023
23. Februar 2025
13. Januar 2025



