Berufliche Ziele mit staatlicher Unterstützung erreichen

Bildungsangebote und Förderungen
txn. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Weiterbildung haben. Dabei gibt es in Deutschland eine Vielzahl an finanziellen Förderungen. Das Qualifizierungschancengesetz erleichtert allen Arbeitnehmenden den Zugang dazu.
Abgesehen von Bayern und Sachsen gelten in den einzelnen Bundesländern spezielle Regelungen zum sogenannten Bildungsurlaub. Dabei können Arbeitnehmende sich für einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen pro Kalenderjahr oder von bis zu 10 Tagen pro zwei Kalenderjahre freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens sechs oder zwölf Monate bei demselben Arbeitgeber angestellt sind.
Das Gehalt wird während der Zeit in voller Höhe weitergezahlt, die Kosten für den Bildungsurlaub tragen die Beschäftigten selbst. Immerhin sind diese Kosten doch meist steuerlich absetzbar.
Bildungsurlaub kann eine berufliche oder politische Weiterbildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt sein. Aber auch für Studienreisen und Tagungen oder Sprach- und EDV-Kurse können Arbeitnehmende entsprechend freigestellt werden. „Wer seinen Bildungsurlaub für die persönliche und berufliche Entwicklung nutzt, profitiert langfristig“, weiß Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland.
Schließlich steigt nicht nur das Know-how, sondern auch das Selbstbewusstsein. Jede Investition in Bildung ist hilfreich für den eigenen Werdegang und damit ein Karrierebooster. Denn auch Unternehmen erkennen immer mehr, wie wertvoll qualifiziertes Personal für ihre Wettbewerbsfähigkeit ist.
txn-Foto: Randstad/AdobeStock_Maria Mikhaylichenko
Schlagwörter: Bildungsangebote und Förderungen, txn|
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