Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Nach Cannabis-Legalisierung
txn. Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blutserum von Autofahrern wurde von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 ng/ml erhöht. Die Anpassung entspricht etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und soll die Rechtsprechung vereinfachen sowie eine klarere Linie im Umgang mit THC im Straßenverkehr schaffen.
„Trotz der neuen Grenzwerte bleibt die Gesetzgebung für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren jedoch weiterhin streng“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Für beide Gruppen gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.“ Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Werden Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr erwischt, wird es noch teurer: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenzen. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, muss bis zu 1.500 Euro zahlen und mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. „Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz“, weiß Johannssen. „Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder sogar vollständig versagen.“
Wie schnell der THC-Grenzwert nach dem Konsum abfällt, hängt von diversen Faktoren an. Die Häufigkeit des Konsums spielt ebenso eine Rolle wie der individuelle Stoffwechsel. Direkt nach dem Konsum liegt der THC-Wert bei rund150 ng/ml. In der Regel sinkt er innerhalb von acht Stunden auf unter 1 ng/ml. Personen, die häufig oder dauerhaft konsumieren, können jedoch über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte THC-Konzentration aufweisen.
Weitere Informationen auch unter www.itzehoer.de
txn-Foto: Adin/adobestock/Itzehoer
Schlagwörter: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Cannabis-Legalisierung, txn|
Aktuelle Beiträge
28. Juli 2026
Events
Hoffnung hat einen Klang
6. September 2026 - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. Februar 2025
13. September 2022
30. November 2025
11. Mai 2026
4. Juli 2026
10. August 2023
21. November 2025
18. Mai 2025
8. Mai 2023
5. Juni 2025
13. Oktober 2024
6. September 2025
25. Oktober 2025
3. Februar 2025
4. Juni 2025
20. Juli 2026
1. Dezember 2025
10. Juli 2026
2. Februar 2025
10. Dezember 2024
29. Dezember 2024
12. Juli 2026
21. Dezember 2024
18. Februar 2026
5. Juli 2026
1. November 2025
13. April 2025
25. Juli 2023
21. Juni 2023
11. Mai 2025
18. Juli 2023
15. August 2023
1. März 2026
31. Juli 2023
19. März 2025
28. Juli 2023
5. April 2023
18. August 2024
30. April 2020




