Heizkostenabrechnung: gründlich prüfen lohnt sich

txn. Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung. Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Grund genug, genau hinzuschauen!
Flattert die Heizkostenabrechnung ins Haus, sind Mieterinnen und Mieter gut beraten, die Zahlen gründlich unter die Lupe zu nehmen. Das betrifft kleine formale Ungenauigkeiten genauso wie falsche Kalkulationen bis hin zu gravierenden, inhaltlichen Fehlern, die zu hohen, ungerechtfertigten Nachzahlungsforderungen führen können. Wie plausibel die Heizkostenabrechnung ist, können Mieterinnen und Mieter anhand einiger Anhaltspunkte überprüfen.
Zunächst lohnt es sich zu überprüfen, ob der angegebene Abrechnungszeitraum stimmt. Es muss klar definiert sein, von wann bis wann die Kosten berechnet werden. Zudem muss der Zeitraum der Abrechnung mit dem Zeitfenster übereinstimmen, in dem die Heizkosten abgelesen wurden. Gibt es hier Abweichungen, besteht das Risiko einer ungenauen Abrechnung. Fehlt die Angabe zum Abrechnungszeitraum ganz, ist die Heizkostenrechnung auf jeden Fall schon formal fehlerhaft.
Auch bei Abweichungen von Vorjahresrechnungen sollten Mieterinnen und Mieter hellhörig werden, rät Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Das gilt etwa, wenn in aktuellen Heizkostenabrechnungen plötzlich Positionen auftauchen, die in früheren Jahren nicht enthalten waren, der Vermieter den Verteilerschlüssel anders berechnet als im Vorjahr oder sich die Angaben zu den Wohnflächen verändert haben.
Und was können Mieterinnen und Mieter tun, wenn sie laut Rechnung deutlich mehr Heizung und Warmwasser als im Vorjahr verbraucht haben sollen – die Heizung jedoch gar nicht öfter auf hohen Temperaturen lief und sie auch nicht mehr geduscht, abgewaschen oder gebadet haben als zuvor? Unerklärlichen Mehrverbrauch – ebenso wie alle anderen Unstimmigkeiten der Heizkostenabrechnung -sollten Betroffene unbedingt klären. Dabei helfen die Rechtsberatungen von Mieterschutzvereinen. In einzelnen Bundesländern bieten zudem die Verbraucherzentralen mietrechtliche Beratung an.
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Noch mehr Informationen und Tipps zur Heizkostenabrechnung sowie zur Einsparung von Heizkosten gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
Foto: AdobeStock/AndreyPopov/txn
Schlagwörter: Heizkosten, Heizkostenabrechnung, txn|
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