Das geht auch kostenfrei

Für Online-Services etwa zum Postnachsendeauftrag braucht es keine teuren Dienstleister
- Derzeit verlangen trickreiche Unternehmen auf ihren Seiten Geld für Dienstleistungen, die bei der offiziellen Adresse kostenfrei oder zumindest um einiges günstiger sind.
- Täglich gehen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mehrere Beschwerden zu den Webseiten „post-nachsenden.de“ und „dein-rundfunkbeitrag.de“ ein.
Die Seiten „dein-rundfunkbeitrag.de“ sowie „post-nachsenden.de“ vermitteln den Eindruck, Angebote der Deutschen Post oder des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu sein. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseiten das Unternehmen Digitaler Post Service – FZCO mit Sitz in Dubai.
Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Zum Beispiel wird kein eigener Nachsendeauftrag angeboten. Die Unternehmen reichen im Namen der Verbraucher:innen den Nachsendeauftrag lediglich an die Deutsche Post weiter.“
Eine Verbraucherin berichtet
„Im März waren wir auf der vermeintlich offiziellen Seite der Rundfunkanstalt, dein-rundfunkbeitrag.de, um die neue Bankverbindung einzugeben. Wir wurden nirgendwo darauf hingewiesen, dass eventuelle Kosten entstehen können. Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail auch eine Rechnung über 39,95 Euro erhalten haben.“ Erst hinterher sei ihr aufgefallen, dass die Seite dem Original sehr ähnlich ist und eine Änderung tatsächlich auf der richtigen Seite kostenlos ist.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren
Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
- Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde/Rundfunkanstalt nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
- Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
- Für die aktuelle Masche der Betreiber von post-nachsenden.de und dein-rundfunkbeitrag.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
29. April 2025
Events
Mandelring-Quartett & Henri Sigfridsson
4. Mai 2025 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
4. Juli 2023
21. April 2023
27. April 2023
20. Juni 2023
14. März 2025
14. September 2023
27. März 2023
26. April 2025
13. April 2024
28. Juli 2023
17. August 2023
30. März 2025
17. September 2024
20. Februar 2025
9. Juni 2021
15. März 2025
8. September 2023
24. Februar 2025
16. Januar 2025
14. Januar 2022
8. April 2025
9. Mai 2024
15. März 2020
1. Februar 2025
3. April 2023
1. Mai 2020
14. September 2023
5. April 2023
14. Mai 2024
9. Januar 2024
10. Juli 2023
30. September 2021
30. März 2023
13. April 2021
30. März 2023
14. August 2024
17. Januar 2025
10. Mai 2023
27. März 2025
10. Dezember 2024