Das ändert sich 2026 beim Thema Verbraucherrecht – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Widerrufsbutton ab Juni Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Verbraucher:innen einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über Webseiten oder Apps anbieten, müssen künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Dieser muss klar erkennbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein, damit die Funktion leicht auffindbar ist.

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass ein Widerruf genauso unkompliziert möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst. Bereits seit 2022 gibt es einen verpflichtenden Kündigungsbutton, dessen Einführung zahlreiche Verstöße seitens der Anbieter offenbarte. Mit dem Widerrufsbutton wird nun ein weiterer Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Vertragswesen umgesetzt.


Reform der EU-Fluggastrechteverordnung

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer Reform der Fluggastrechteverordnung, die voraussichtlich 2026 in Kraft treten soll. Geplant ist, dass Reisende künftig erst nach längeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen haben. Für Flüge bis 3.500 Kilometer oder innerhalb Europas soll es Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung geben, die pauschal 300 Euro betragen. Bei längeren Flugreisen liegt die Grenze bei sechs Stunden Verspätung, verbunden mit einer pauschalen Entschädigung von 500 Euro.

Weiterführende Informationen:


Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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