Balkonkraftwerk auf dem Dach

Welcher Versicherungsschutz ist dafür wichtig?
- Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
- Schäden an der Mini-PV-Anlage können über die Hausratversicherung abgedeckt sein.
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch die Anlage verursacht wurden, wie Kurzschlüsse.
Kleine Balkonkraftwerke sind sehr beliebt, weil auch Miet- und Eigentumswohnungen damit ausgestattet werden können. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.
„Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.“ Der Versicherungsexperte rät, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden. Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Das Beratungsangebot findet sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause. Beratungstermine können telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.
Antworten auf häufige Fragen zu Steckersolargeräten bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
13. September 2025
13. September 2025
12. September 2025
12. September 2025
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
13. September 2025 bis 14. September 2025
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2023
9. März 2025
17. April 2023
13. Juli 2023
24. April 2020
5. April 2025
20. März 2023
5. September 2023
21. September 2023
2. März 2025
19. April 2025
29. Juni 2023
25. Juni 2025
25. Juli 2023
23. Dezember 2024
14. Dezember 2023
29. September 2023
20. Februar 2024
31. August 2023
26. August 2023
5. Februar 2025
30. März 2023
8. September 2023
10. August 2023
22. April 2024
8. Oktober 2024
8. Juni 2025
22. Februar 2025
10. Dezember 2024
14. Juli 2021
6. April 2025