Abheben ohne Risiko: Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wichtig ist

So sichern sich Halter:innen gegen Schäden ab
Besondere Aufnahmen aus der Luft festhalten oder einfach nur als Spielgerät – Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch bei Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, haftet in der Regel der Halter oder die Halterin.
Wind, Wetter oder unvorhersehbare Hindernisse sind nur einige Beispiele, warum das Gerät plötzlich abstürzen kann und ein Fahrzeug beschädigt oder sogar Personen verletzt. „Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Da nicht jede private Haftpflichtversicherung Drohnen automatisch einschließt, sollte der Versicherungsschutz vor dem ersten Flug geprüft und schriftlich bestätigt werden. Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich.“
Deckt die bestehende Privathaftpflichtversicherung keine Drohnenschäden ab, ist es ratsam, beim Versicherer schriftlich anzufragen, inwieweit eine Erweiterung möglich ist, oder in einen passenden Tarif bei einem anderen Anbieter zu wechseln. Eine Privathaftpflicht mit Drohnenschutz gibt es bereits ab 50 Euro und ist in der Regel die günstigste Wahl. Für den Haftpflichtschutz ist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfehlenswert, idealerweise ohne Selbstbehalt. Einige Anbieter verlangen einen Selbstbehalt von 150 Euro. Für schwerere Drohnen über 2,5 Kilo Gewicht kann der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Wer für den Fall eines Flugunfalls auch den Wert der eigenen Drohne absichern möchte, kann eine Drohnen-Kaskoversicherung abschließen. Damit lassen sich etwa Reparaturkosten, Diebstahl oder Transportschäden abdecken.
Ein unabhängiger Testbericht zu Drohnenhaftpflicht- und Kaskoversicherungen ist bei der Stiftung Warentest unter https://www.test.de erhältlich.
Informationen mit Tipps zur Rechtslage bei der Verwendung von Drohnen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Denn neben möglichen Schäden muss man beispielsweise auch darauf achten, keine unerlaubten Aufnahmen von Personen mit der Drohne zu tätigen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122 zur Verfügung.
Quelle/Foto: VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
23. April 2026
23. April 2026
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
12. Dezember 2024
28. November 2025
15. März 2023
20. März 2023
11. November 2024
18. Februar 2024
27. Juli 2025
14. August 2020
17. Dezember 2025
30. Juni 2021
29. September 2025
23. Februar 2026
19. September 2023
10. August 2023
22. Dezember 2025
22. Mai 2025
13. August 2025
7. Mai 2021
10. Juli 2023
1. Januar 2025
30. Dezember 2025
22. Juni 2025
9. Dezember 2025
11. März 2026
8. Dezember 2025
5. Januar 2024
19. April 2021
10. Mai 2023
17. November 2021
29. August 2025
24. August 2023
20. März 2023
28. November 2025


