Hundehalter müssen Steuern zahlen. Infos zu Meldefristen und Verpflichtungen

Verwaltung gewährt straffreies Nachmelden bis 31. Oktober
Während der Corona-Pandemie konnte bundesweit beobachtet werden, dass immer mehr Menschen sich ein Haustier anschaffen. Insbesondere Hunde erfreuen sich offenbar wachsender Beliebtheit. Auch in Kaiserslautern wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 5. August 2021 802 Hunde angemeldet und damit 182 mehr als im Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 5. August 2019 (620).
Mit der Hundehaltung sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden. In Kaiserslautern sind gemäß der städtischen Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht in der vorgegebenen Frist nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann dafür mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Stadtverwaltung räumt aufgrund der besonderen Umstände und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen straffreien Nachmeldezeitraum ein. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2021 die in ihrem Haushalt lebenden Hunde an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Dies gilt auch, sollten der Hund bzw. die Hunde bereits länger im Haushalt gehalten werden.
Für Anmeldungen steht ein Onlinefomular der Stadtverwaltung zur Verfügung, das im Serviceportal unter www.kaiserslautern.deoder direkt über den angehängten QR-Code abgerufen werden kann. Auch Anmeldungen per Post oder Fax sind möglich, es wird jedoch gebeten, auch dafür das vorgesehene Formular zu nutzen, das von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Es ist auch an der Rathausinformation erhältlich.
Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen Angelika Leineweber-Zerotzki (Tel.: 0631/365-2650), Jutta Taciak (Tel.: 0631/365-2651), Steffi Schneider (Tel.: 0631/365-2649) und Manuel Wagner (Tel.: 0631/365-4649) als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Email-Anfragen bitte an hundesteuer@kaiserslautern.de.
Im Serviceportal unter www.kaiserslautern.definden sich neben den Anmeldeformularen auch viele weitere Informationen zur Hundesteuer. Auch ein Leitfaden für Hundehalter ist dort abrufbar.
Aktuelle Beiträge
14. Juni 2026
14. Juni 2026
Events
Scarekrowband- AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
4. Juli 2025 - 13:00 Uhr bis 4. Juli 2026 - 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. Juni 2025
2. Dezember 2025
9. Mai 2025
14. August 2023
12. November 2024
5. September 2023
20. April 2026
29. Juli 2024
26. Oktober 2023
29. November 2025
18. Juli 2023
8. Februar 2025
11. August 2023
26. Oktober 2025
11. Februar 2021
7. August 2023
23. März 2021
24. Juli 2023
18. Februar 2024
7. Juni 2026
5. Juli 2025
30. März 2023
9. Juni 2021
12. Februar 2021
18. Juli 2025
15. Juni 2023
30. März 2025
24. Dezember 2024
4. August 2023
1. Dezember 2025




