Damit der Fernseher im November nicht schwarz wird

Öffentlich-rechtliche Sender bald nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Seit dem 7. Januar 2025 strahlt die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV aus. Nun folgen am 18. November 2025 die Sender des ZDF. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität zu empfangen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen des ZDF. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen.
Was müssen betroffene Verbraucher:innen nun tun, um auch weiterhin die ZDF-Sender empfangen zu können? „In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher oder der Receiver nicht älter als 10 bis 12 Jahre ist“, erklärt Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger.“ Besitzer:innen älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30 bis 50 Euro erhältlich. Auch Besitzer:innen von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen, sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Gründen der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.
Für weitere Informationen und Beratung können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Die technische Hotline ist immer montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222 zu erreichen. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Alternativ können Verbraucher:innen auch eine E-Mail an fernsehen@vz-rlp.de schicken.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
18. Dezember 2025
18. Dezember 2025
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Juli 2025
28. Juli 2023
15. Dezember 2025
16. November 2025
18. Juli 2024
2. August 2025
27. November 2025
17. August 2025
2. Februar 2025
24. April 2020
17. April 2024
18. November 2025
10. August 2025
8. Februar 2021
21. Juli 2023
16. Januar 2025
24. August 2025
9. März 2025
13. September 2025
15. November 2023
22. Dezember 2024
1. Juni 2021
21. Juni 2025
10. März 2025
17. Januar 2025
2. Juli 2023
28. Juli 2023
3. Juli 2023
29. November 2025
19. Oktober 2025
24. Mai 2025
3. August 2025
19. Januar 2025
30. Juni 2021
22. April 2021


