Wiederkehrende Beiträge erstmals auch auf dem Bännjerrück

Beitragsbescheide für zwei Abrechnungsbezirke werden verschickt
Der Bauausschuss der Stadt Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 11. November 2024 das jeweilige Bauprogramm im Rahmen der Wiederkehrenden Beiträge für die Abrechnungsbezirke Bännjerrück und Erfenbach für die Jahre 2025-2028 beschlossen. Am 28. Februar 2025 werden nun die Beitragsbescheide für 2025 verschickt. Für den Abrechnungsbezirk Bännjerrück werden erstmalig wiederkehrende Beiträge erhoben; im Abrechnungsbezirk Erfenbach zum zweiten Mal. Hier lief das erste Bauprogramm in den Jahren 2013-2016.
Der Bescheid enthält die vier Zahltermine (15. April, 15. Juni, 15. August und 15. November) sowie den zu zahlenden Beitrag für das Jahr 2025. Neben der Grundbuchblattnummer finden sich auf der zweiten Seite des Bescheides auch die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung des Grundstücks. Das Bauprogramm ist ebenfalls in Teilen abgedruckt.
Nähere Angaben zum jeweiligen Abrechnungsbezirk, zum Bauprogramm sowie zur Satzung sind auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern zu finden:
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/planen_bauen_wohnen/wiederkehrende_ausbaubeitraege/index.html.de
Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich gerne unter Angabe der Grundbuchblattnummer oder des Kassenzeichens an die jeweilige im Bescheid angegebene Kontaktperson wenden.
Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Im Gegensatz zu den teilweise sehr hohen anlassbezogenen Einzelbeiträgen werden bei den wiederkehrenden Beiträgen die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden. Durch die kontinuierliche (=wiederkehrende) Erhebung verteilt sich die finanzielle Belastung zudem über einen langen Zeitraum und erfolgt nicht punktuell. Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße sowie von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.
Die Grenzen der Abrechnungsbezirke finden Sie hier:
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