Speyer – Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Bereichen der Innenstadt

Stadt erlässt Allgemeinverfügung: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Bereichen der Innenstadt
Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 im Bereich des Altpörtels und dem Straßenzug Maximilianstraße bis zur Alten Münze.
Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
„Wir alle wollen das neue Jahr gebührend begrüßen. Dazu braucht es jedoch nicht unbedingt ein privates Feuerwerk, es gibt auch schöne Alternativen, die Freude bereiten können“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wer auf ein Feuerwerk in der Silvesternacht nicht verzichten möchte, sollte dort, wo das Böllern erlaubt ist, besonders achtsam sein. Die Notaufnahmen sind in dieser Zeit einer erhöhten Belastung ausgesetzt und im Zweifelsfall bleibt wegen der vielen Verletzungen durch Böller weniger Zeit für andere Notfälle.“
Das Abbrennverbot vom 31. Dezember bis 1. Januar gilt im Bereich des Altpörtels, über die Maximilianstraße bis zum Platz der Alten Münze. Denn besonders in diesem Areal besteht durch das Zünden von Feuerwerkskörpern ein erhebliches Gefahrenrisiko für Personen und die im Rahmen des Weihnachts- und Neujahrsmarkts aufgebauten Holzbuden und die Rollschuhbahn.
Die Einsatzkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes sowie eine zu diesem Zweck von der Stadt beauftragte Sicherheitsfirma werden den genannten Bereich entsprechend kontrollieren. So soll verhindert werden, dass beispielsweise die Weihnachtsmarktbuden in Brand geraten oder Menschen anderweitig gefährdet werden, denn gerade zu dieser Zeit ist die Maximilianstraße stark besucht.
Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann bittet darüber hinaus, im privaten Bereich gerade zum Jahreswechsel die Natur und Tierwelt zu respektieren. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist zwar für viele Menschen eine schöne Tradition, jedoch müssen wir auch die negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt in den Blick nehmen. Nicht nur die Natur leidet unter der erhöhten Feinstaubbelastung, auch Wildtiere und Haustiere sind betroffen. Sie werden nicht nur durch den Lärm erschreckt, sondern auch durch die grellen Lichter in ihrer Ruhe gestört. Darüber hinaus gibt es Menschen, die durch Kriegserfahrungen geprägt sind und die lauten Explosionen als traumatisch empfinden. Für diese Menschen kann der Lärm sehr belastend sein. Ein Verzicht auf Feuerwerk ist also nicht nur ein Schritt hin zu mehr Rücksichtnahme auf unsere Umwelt, sondern auch auf unsere Mitmenschen.“
Gemäß der Sprengstoffverordnung des Landes ist außerdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagt.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer mit beiliegendem Lageplan wurde im Amtsblatt bekannt gegeben.
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