Kaiserslautern-Pirmasens | Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig samt der nötigen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich z.B. in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden. Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
12. Dezember 2025
12. Dezember 2025
12. Dezember 2025
Events
Neujahrskonzert mit Varieté
19. Januar 2026 - 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
28. Juni 2025
22. Dezember 2025
6. April 2023
31. Mai 2025
18. Juli 2023
5. April 2023
13. Januar 2025
17. April 2023
14. Dezember 2024
13. August 2024
10. Mai 2023
12. Mai 2023
19. April 2024
2. Dezember 2025
19. April 2025
27. September 2025
12. Juli 2022
31. Januar 2025
2. Dezember 2025
10. August 2025
31. Juli 2023
6. Februar 2024
21. Juni 2025
29. November 2025
30. Mai 2023
4. Oktober 2025
1. Dezember 2025
19. Januar 2025
9. Dezember 2024
18. Dezember 2023
7. September 2025
4. Juli 2023
13. August 2020
1. Oktober 2021
3. April 2023
16. August 2023
18. November 2025
13. April 2025
5. April 2023


