Pirmasens – Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Pressemitteilung Pirmasens

Der Kinderreisepass in Deutschland wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Das haben Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen.

Als Gründe für die Gesetzesänderung nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Reisepass für Kinder nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird das Ausweisdokument für die Kleinen von einigen Staaten nicht ehr als Einreisedokument anerkannt.

„Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig“, erläutert Christian Eyrisch, Leiter des Bürger-Service-Centers. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses könnten noch bis Ende 2023 im BSC am Exerzierplatz beantragt werden, so Eyrisch weiter.

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung Pirmasens hin.

Künftig gilt: Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip). Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (ebenfalls mit Chip) erforderlich. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.

Diese Dokumente werden nicht vor Ort im Bürger-Service-Center, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb in der Regel bis zu acht Wochen. „Wir empfehlen allen Eltern in Pirmasens, die Reisedokumente rechtzeitig vor der Fahrt in die Weihnachtsferien auf Gültigkeit zu überprüfen“, so Eyrisch.

Für Personen unter 24 Jahren kostet der Personalausweis 22,80 Euro, der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Ablaufdatums ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de (Bereich: Themen – Moderne Verwaltung – Ausweise und Pässe – Reisepass – Häufige Fragen und Antworten zu Pässen).

Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen möchte, muss dazu vorab einen Termin im Bürger-Service-Büro, Exerzierplatzstraße 3, vereinbaren. Dies ist online unter terminvergabe.stadt-pirmasens.de möglich. Wer nicht selbst den Termin buchen kann, erhält Hilfe vom BSC-Team. Die Mitarbeiter stehen telefonisch unter 06331/842911 oder per E-Mail unter bsc@pirmasens.de zur Verfügung.

 www.pirmasens.de/bsc

Datum: 6. Dezember 2023|Thema: Top Aktuell|

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