Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
Events
Ferientipp: Lust auf Abkühlung? Dann ab ins kühle Besichtigungs-Kalkbergwerk Wolfstein
31. Juli 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
8. April 2024
1. Mai 2025
24. Juli 2025
24. März 2025
17. Juli 2025
25. Mai 2025
8. Juni 2025
21. Juli 2023
2. Februar 2025
3. April 2023
24. Dezember 2025
27. April 2023
11. Januar 2025
3. Februar 2025
16. August 2023
24. Mai 2023
20. März 2023
23. Dezember 2025
25. Juli 2023
15. November 2023
6. Dezember 2025
22. März 2021
17. August 2023
6. Februar 2021
22. Juni 2026
9. Mai 2024
16. Juli 2025
15. Juli 2023
7. Juni 2025
24. Januar 2026
11. Mai 2025
7. April 2021
26. September 2025
9. August 2025




