Mehrweg statt Einweg! Neue Gesetze für Handel und Gastronomie

Novelle des Verpackungsgesetzes fordert Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Einzelhandel
Um dem steigenden Anfall von Einwegverpackungen aus Kunststoff speziell bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, setzt die Novelle des Verpackungsgesetzes verstärkt auf Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten.
Ausnahmen hierzu ergeben sich für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten.
Weitere Informationen können auf der Internetseite unter www.esseninmehrweg.deabgerufen werden. Auch das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema Informationen sowie Publikationen unter https://www.umweltbundesamt.deeingestellt.
Für Fragen steht gerne auch die Untere Abfallbehörde im Referat Umweltschutz unter Telefon 0631 365-4813 oder 0631 365-4824 oder per Mail unter umweltschutz@kaiserslautern.dezur Verfügung.
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
21. November 2021
7. Februar 2026
11. September 2023
8. Februar 2023
29. März 2025
1. Mai 2025
3. Februar 2025
9. Mai 2025
6. Februar 2024
16. Dezember 2024
6. April 2021
5. April 2023
6. September 2025
24. Dezember 2025
25. Juli 2023
28. Juni 2023
23. August 2023
18. Februar 2024
27. Juli 2025
29. November 2025
4. August 2023
4. November 2024
23. April 2026
9. Dezember 2024
4. Juli 2023
7. August 2023
18. Mai 2025
21. Juli 2023
1. März 2025
12. Februar 2021
17. Juli 2025


