Kaiserslautern – Räum- und Streupflicht im Winter

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen
Der Winter bringt die ersten Schneefälle nach Kaiserslautern. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die SK alle Aufgaben.
Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 09.00 Uhr.
Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von zehn Metern von der Grundstücksgrenze.
Die SK bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. Mai 2025
9. August 2023
25. Oktober 2025
14. Februar 2026
22. Januar 2025
8. Februar 2021
24. Juli 2023
27. Dezember 2025
26. Mai 2023
22. Dezember 2020
4. Oktober 2025
11. Dezember 2024
12. November 2024
17. August 2025
13. August 2024
17. Januar 2025
7. Mai 2021
15. November 2025
20. März 2023
21. April 2026
18. Februar 2022
24. Juli 2024
7. Mai 2024
1. Januar 2025
22. November 2025
11. Juli 2023
20. Juli 2023
17. Januar 2025
26. Juli 2025
5. Januar 2026
10. Januar 2025
6. Juli 2023
25. November 2025
23. Januar 2025
4. Februar 2025
21. Dezember 2024
9. Februar 2025
22. April 2024
29. November 2025
31. Januar 2025


