Kaiserslautern – Räum- und Streupflicht im Winter

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen
Der Winter bringt die ersten Schneefälle nach Kaiserslautern. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die SK alle Aufgaben.
Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 09.00 Uhr.
Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von zehn Metern von der Grundstücksgrenze.
Die SK bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. August 2025
10. März 2025
28. November 2025
2. August 2023
19. Januar 2026
15. März 2023
25. Juli 2025
28. November 2025
27. April 2023
23. Dezember 2024
3. April 2023
21. Juli 2023
9. November 2025
8. November 2025
30. August 2025
30. Juni 2023
3. August 2025
12. August 2025
7. April 2021
15. Juni 2025
15. März 2023
29. Dezember 2024
29. November 2025
29. Juni 2023
21. November 2021
18. April 2026
2. Januar 2025
31. Juli 2023
11. Januar 2025
23. März 2023
22. Januar 2025
19. September 2023
24. Dezember 2025
31. Januar 2025


