Kaiserslautern – Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich

Quartermaster: Altlastenmonitoring verzögert sich
Bebauungsplanverfahren liegt vorerst auf Eis
Das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Quartermasterkaserne im Osten der Stadt kann frühestens im zweiten Halbjahr 2026 weiter vorangetrieben werden. Grund für die Verzögerung sind Kernbohrungen, die von Seiten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zur Überwachung der Grundwassersanierung geplant sind. Diese hätten eigentlich 2024 durchgeführt werden sollen, werden nun jedoch erst im kommenden Jahr vonstattengehen. Mit der Auswertung dieser und weiterer notwendiger Erkundungen ist somit frühestens im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Erst dann kann darauf aufbauend der Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst werden und hinsichtlich des Umgangs mit der Altlastensituation eine Basis für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden.
Ziel des 2022 begonnenen Bebauungsplanverfahren ist, die ehemalige Kaserne zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Referat Stadtentwicklung befasst. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. neun Hektar und wurde 1939 von der Reichswehr als Verpflegungslager errichtet und genutzt. 1951 übernahmen die US-Streitkräfte die Fläche. Die Kaserne wurde von den US-amerikanischen Streitkräften Ende des Jahres 1998 aufgegeben. Große Teile der Quartermaster-Kaserne sind nach wie vor bebaut und/oder versiegelt, die Fläche ist von starken Bodenbelastungen gekennzeichnet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss durch Gutachten nachgewiesen werden, dass eine bauliche Nutzung des Kasernen-Geländes, gegebenenfalls auch nur in partiellen Teilen, unter Einhaltung der Vorgaben des Baugesetzbuches, möglich ist und dass bei einer dauerhaften Nutzung des Geländes keine Gefahren für den Menschen bestehen.
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
30. März 2025
8. September 2023
22. August 2023
24. August 2024
20. August 2021
5. Juni 2023
24. Juli 2023
27. März 2023
27. September 2023
27. September 2024
20. November 2023
14. August 2020
9. März 2025
9. Juni 2020
2. Mai 2024
3. Februar 2025
18. Dezember 2024
29. Dezember 2024
21. November 2024
12. Dezember 2024
14. August 2020
1. Mai 2020
29. August 2023
14. Juli 2023
29. Juni 2023
23. Januar 2024
25. Januar 2021
14. August 2023
31. März 2025
29. Dezember 2023
10. März 2025
22. Juni 2020
1. Januar 2025
29. Juni 2023
29. März 2025
5. Juli 2023
8. April 2021
5. Februar 2025
19. Dezember 2022