Kaiserslautern-Pirmasens – Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren gibt es online:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
Events
Karlstalschlucht – Lesepaziergang „FINSTER WARS DER MOND SCHIEN HELLE“
16. Mai 2026 - 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. April 2024
12. November 2025
30. Januar 2024
25. Januar 2026
14. Januar 2022
22. Juni 2020
22. Juni 2025
16. März 2025
16. Oktober 2024
30. Dezember 2025
24. Januar 2026
21. Juli 2022
14. September 2023
23. Januar 2025
17. Januar 2025
18. Februar 2022
22. März 2026
10. Januar 2026
1. Oktober 2021
28. Juni 2023
13. April 2024
10. Dezember 2024
1. Dezember 2025
21. Oktober 2020
29. März 2026
26. Juni 2020
28. Juli 2023
23. Januar 2024
7. Dezember 2025
1. Dezember 2025
6. September 2025
21. Februar 2026
16. Dezember 2025
21. Juli 2023



