Kaiserslautern – Leitplanken für den Turbo

Bauausschuss setzt Leitlinien für neues Wohnungsbaugesetz fest
Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Damit haben alle Gemeinden nun die Möglichkeit, durch die Änderungen des Baugesetzbuchs und die Einführung des sogenannten Wohnungsbauturbos (§ 246e Baugesetzbuch), insbesondere durch die Erweiterung von Befreiungs- und Abweichungsregelungen bei der Zulässigkeit von Bauvorhaben schneller und flexibler Wohnraum zu schaffen.
Im Wesentlichen geht es darum, bisher erforderliche Baurechtsverfahren zu entlasten bzw. so zu beschleunigen, dass Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden kann.
Die zusammengefassten Kerninhalte der Änderungen des Baugesetzbuches sind:
1. Grundlegende Erleichterungen bei Befreiungen von den Festsetzungen von bestehenden Bebauungsplänen in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
2. Möglichkeiten für Abweichungen von dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung bei Gebieten im unbeplanten Innenbereich in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
3. Befristete Abweichungsmöglichkeiten von Vorschriften des Baugesetzbuchs (bis Ende 2030), wenn es um Wohngebäude und infrastrukturell dazu gehörende Nutzungen (Läden etc.) geht, u. a. auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
In der Sitzung am 27. Januar hat der Bauausschuss, nach der Verweisung der Thematik aus der Stadtratssitzung vom 15. Dezember, über die Grundhaltung der Stadt Kaiserslautern zum neu eingeführten Wohnungsbauturbo diskutiert und Festlegungen zum Umgang mit der Anwendung der neuen Regelungen getroffen.
Es wurde der Beschluss gefasst, die Gesetzesänderung nicht im Außenbereich und nicht in Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden. Zudem sollen in Gebieten mit Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen die Wohnungsbau- und Wohnraumsicherungserleichterungen ebenfalls nicht angewendet werden. Für alle anderen städtebaulich wichtigen Flächen soll, wie bisher, im Bedarfsfall ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. In den Fällen der vorgesehenen Anwendung der „Wohnungsbauturboregelungen“ erfolgt die gesetzlich erforderliche Zustimmungs- bzw. Ablehnungsentscheidung bei beantragten Projekten durch den Stadtrat als kommunales Entscheidungsgremium.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 15:15 Uhr Überwiegend klar
Gefühlt 18°
Wind 7 km/h
Luftfeuchte 49 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
17. September 2026
Events
DRP Pur – Die Trompete im Rampenlicht beim 1. À la carte in Kaiserslautern
1. Oktober 2026 - 13:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. September 2026
21. Juli 2024
28. September 2025
13. Oktober 2023
29. März 2025
17. Juni 2026
18. Juli 2023
17. Januar 2025
18. September 2023
11. September 2023
23. Dezember 2025
14. November 2024
13. August 2020
7. Februar 2026
23. Februar 2026
9. August 2023
31. Mai 2025
12. Dezember 2024
6. September 2025
4. August 2023
11. Juli 2026
13. August 2023
18. Oktober 2025
5. Mai 2020
9. August 2026
23. November 2025
13. April 2024
28. Juni 2023
9. August 2025
9. November 2025
26. November 2025
26. Juli 2023
18. Februar 2024
5. Juli 2026
7. Mai 2024
15. März 2025
16. November 2025
24. Juni 2026
29. Mai 2025
27. Juli 2023
8. November 2025



