Kaiserslautern – Gebühren für Ausnahmegenehmigungen werden ab 2026 erhöht

Moderate Erhöhung zur Deckung von Kosten und Aufwand
In seiner Sitzung am Montag, 10. November 2025, hat der Stadtrat die Gebührenanpassung für Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum in Kaiserslautern einstimmig beschlossen. Die neuen Sätze ergeben sich aus dem gesetzlichen Gebührenrahmen sowie aus den Vergleichswerten anderer rheinland-pfälzischer Großstädte und treten zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Die letzte Gebührenerhöhung für Ausnahmegenehmigungen gab es im Jahr 2021. Im Rahmen der Beratungen für das Haushaltsjahr 2025 wurde darauf hingewiesen, verstärkt auf die Ausschöpfung von Gebühren zu achten. Vor diesem Hintergrund hat die Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob eine Anpassung der Gebührenstrukturen notwendig ist. Die Gebührenanpassung soll die Verwaltungskosten und den Bearbeitungsaufwand decken sowie gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger moderat bleiben. Betroffen sind unter anderem Handwerkerblöcke, Ausnahmegenehmigungen für Park- und Haltverbote, die Sicherung von Baustellen und Parkausweise für medizinische Dienste.
Die Stadt Kaiserslautern passt sich mit den neuen Sätzen an bereits etablierte Gebührenniveaus vergleichbarer Städte an. Dabei zeigt sich, dass es in Kaiserslautern besonders vielfältige Ausnahmegenehmigungen gibt. Dies entspricht nicht nur praktischen Bedürfnissen, sondern zeigt auch eine bürgerfreundliche Verwaltungspraxis. Da dieses Angebot für die Bürgerinnen und Bürger einen bedeutenden Mehrwert darstellt, soll es auch künftig erhalten bleiben.
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