Kaiserslautern – Digitale Passbilder: Übergangsfrist bis 31. Juli

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nach den pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Diese müssen entweder in den Passbehörden an entsprechenden Foto-Aufnahmegeräte angefertigt oder von Fotografen aufgenommen und medienbruchfrei in einer zertifizierten Cloud an die Passbehörden übermittelt worden sein. Das gilt bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgercenter ebenso wie bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren in der Ausländerbehörde.
Bundesweit werden die Passbehörden überwiegend von der Bundesdruckerei mit sogenannten PointID-Geräten (Passfotoaufnahmegeräte) ausgestattet. Aufgrund der sehr großen Stückzahl an auszuliefernder PointID-Geräte verzögert sich die Aufstellung der Geräte jedoch über den 1. Mai hinaus. Für die Stadtverwaltung Kaiserslautern, die drei Geräte für das Bürgercenter bestellt hat, steht aktuell noch kein Lieferzeitpunkt fest. Die Anfertigung von Passbildern im Bürgercenter ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Aus den vorgenannten Gründen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat daher kurzfristig eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Passbehörden auch noch ausgedruckte und selbst mitgebrachte Passbilder für Personalausweis- und Passanträge verwenden.
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