Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 02:15 Uhr Klar
Gefühlt 7°
Wind 3 km/h
Luftfeuchte 80 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
16. September 2026
16. September 2026
Events
Baumschule in Flammen
3. Oktober 2026 - 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
25. Januar 2025
11. Oktober 2025
5. Juli 2023
2. Oktober 2025
20. Juli 2023
28. August 2026
23. November 2025
10. Juli 2023
9. Mai 2025
24. Juli 2023
7. August 2023
10. August 2025
10. August 2025
27. November 2024
9. Dezember 2025
5. Juli 2026
14. September 2023
11. Juni 2025
13. Mai 2025
30. August 2025
7. Mai 2024
1. Februar 2026
2. Mai 2026
21. Juli 2022
16. Dezember 2023
27. Februar 2025
17. März 2021
1. März 2026
15. März 2023
17. Januar 2025
19. Januar 2026
25. August 2026
24. Juni 2026
19. April 2021
10. Januar 2026
20. Mai 2025
5. Oktober 2025




