Hundehalter müssen Steuern zahlen. Infos zu Meldefristen und Verpflichtungen

Verwaltung gewährt straffreies Nachmelden bis 31. Oktober
Während der Corona-Pandemie konnte bundesweit beobachtet werden, dass immer mehr Menschen sich ein Haustier anschaffen. Insbesondere Hunde erfreuen sich offenbar wachsender Beliebtheit. Auch in Kaiserslautern wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 5. August 2021 802 Hunde angemeldet und damit 182 mehr als im Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 5. August 2019 (620).
Mit der Hundehaltung sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden. In Kaiserslautern sind gemäß der städtischen Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht in der vorgegebenen Frist nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann dafür mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Stadtverwaltung räumt aufgrund der besonderen Umstände und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen straffreien Nachmeldezeitraum ein. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2021 die in ihrem Haushalt lebenden Hunde an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Dies gilt auch, sollten der Hund bzw. die Hunde bereits länger im Haushalt gehalten werden.
Für Anmeldungen steht ein Onlinefomular der Stadtverwaltung zur Verfügung, das im Serviceportal unter www.kaiserslautern.deoder direkt über den angehängten QR-Code abgerufen werden kann. Auch Anmeldungen per Post oder Fax sind möglich, es wird jedoch gebeten, auch dafür das vorgesehene Formular zu nutzen, das von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Es ist auch an der Rathausinformation erhältlich.
Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen Angelika Leineweber-Zerotzki (Tel.: 0631/365-2650), Jutta Taciak (Tel.: 0631/365-2651), Steffi Schneider (Tel.: 0631/365-2649) und Manuel Wagner (Tel.: 0631/365-4649) als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Email-Anfragen bitte an hundesteuer@kaiserslautern.de.
Im Serviceportal unter www.kaiserslautern.definden sich neben den Anmeldeformularen auch viele weitere Informationen zur Hundesteuer. Auch ein Leitfaden für Hundehalter ist dort abrufbar.
Aktuelle Beiträge
17. Januar 2026
17. Januar 2026
17. Januar 2026
16. Januar 2026
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. November 2023
15. November 2023
21. Juli 2024
23. Januar 2025
20. November 2025
11. Oktober 2025
28. November 2025
6. September 2025
17. Januar 2025
10. Juli 2023
22. Februar 2025
25. Mai 2025
4. März 2024
23. Februar 2025
15. Dezember 2025
18. Mai 2025
25. Januar 2025
1. August 2025
4. September 2024
20. Februar 2024
19. Dezember 2025
4. Juli 2023
11. August 2023
25. Juni 2024
14. Juli 2023
29. Juni 2025
7. April 2021
22. Dezember 2024
20. März 2023
19. Juni 2025
16. April 2025
26. Oktober 2023
28. Juli 2023
14. Juli 2023
2. Juni 2022
26. November 2025
8. Dezember 2025
8. März 2021
12. April 2023


