Hundehalter müssen Steuern zahlen. Infos zu Meldefristen und Verpflichtungen

Verwaltung gewährt straffreies Nachmelden bis 31. Oktober

Während der Corona-Pandemie konnte bundesweit beobachtet werden, dass immer mehr Menschen sich ein Haustier anschaffen. Insbesondere Hunde erfreuen sich offenbar wachsender Beliebtheit. Auch in Kaiserslautern wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 5. August 2021 802 Hunde angemeldet und damit 182 mehr als im Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 5. August 2019 (620).

Mit der Hundehaltung sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden. In Kaiserslautern sind gemäß der städtischen Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht in der vorgegebenen Frist nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann dafür mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Stadtverwaltung räumt aufgrund der besonderen Umstände und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen straffreien Nachmeldezeitraum ein. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2021 die in ihrem Haushalt lebenden Hunde an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Dies gilt auch, sollten der Hund bzw. die Hunde bereits länger im Haushalt gehalten werden.

Für Anmeldungen steht ein Onlinefomular der Stadtverwaltung zur Verfügung, das im Serviceportal unter www.kaiserslautern.deoder direkt über den angehängten QR-Code abgerufen werden kann. Auch Anmeldungen per Post oder Fax sind möglich, es wird jedoch gebeten, auch dafür das vorgesehene Formular zu nutzen, das von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Es ist auch an der Rathausinformation erhältlich.

Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen Angelika Leineweber-Zerotzki (Tel.: 0631/365-2650), Jutta Taciak (Tel.: 0631/365-2651), Steffi Schneider (Tel.: 0631/365-2649) und Manuel Wagner (Tel.: 0631/365-4649) als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Email-Anfragen bitte an hundesteuer@kaiserslautern.de.

Im Serviceportal unter www.kaiserslautern.definden sich neben den Anmeldeformularen auch viele weitere Informationen zur Hundesteuer. Auch ein Leitfaden für Hundehalter ist dort abrufbar.

Datum: 13. August 2021|Thema: Top Aktuell|

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