Das ändert sich 2025 beim Thema Recht – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Höhere Brief- und Paketpreise
Ab 1.1.2025 wird der Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten (statt wie bisher 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Auch der Versand von Paketen wird ab kommendem Jahr teurer: So steigt der Preis für das Päckchen S von 3,99 auf 4,19 Euro, für das Päckchen M von 4,79 auf 5,19 Euro, für das Paket 2 kg (nur online) von 5,49 auf 6,19 Euro und das Paket 5 kg von 6,99 auf 7,69 Euro. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme werden zum 31.12.2024 eingestellt.
Minderungsrecht im Mobilfunk
Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, können Verbraucher:innen die Rechnung für ihren Internetzugang kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. „Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem neuen Messtool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt“, sagt Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Das neue Postgesetz
Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten. Die Versorgung mit Filialen und Briefkästen wird weiterhin gewährleistet. So muss es deutschlandweit eine Mindestanzahl an Filialen geben, die für Anwohner:innen in erreichbarer Nähe liegen. Gleiches gilt für Briefkästen. Diese dürfen in der Regel nicht weiter als einen Kilometer entfernt sein. Auch alternative Modelle wie sogenannte digitale Poststationen können unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Eine bessere Übersicht über die Postinfrastruktur soll der sogenannte neue Digitale Atlas bieten: Er fasst zusammen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob sie barrierefrei nutzbar sind, oder ob für die Nutzung ein eigenes Endgerät erforderlich ist. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt außerdem kleine, aber wichtige Änderungen für die Zustellung von Paketen. „Verbraucher:innen werden mit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes davor geschützt, ihre Pakete in weit entfernt liegenden Orten abholen zu müssen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zum einen dürfen Pakete nur in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Zum anderen dürfen Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.“
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