Pirmasens – Digitale Passbilder: Bis zum 31. Juli gilt eine Übergangsfrist
Seit 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen nur noch digital erstell und direkt an die Behörden übermittelt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten[...]
Kaiserslautern – Digitale Passbilder: Übergangsfrist bis 31. Juli
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nach den pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese müssen entweder in den[...]
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