Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld.
Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.
Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich zum Beispiel in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Wetter in Kaiserslautern Stand 06:30 Uhr Nebel
Gefühlt 12°
Wind 3 km/h
Luftfeuchte 99 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
2. Oktober 2026
2. Oktober 2026
Events
Kulturandacht in der Marienkirche Kaiserslautern mit David Asphalt und „Oktober“
25. Oktober 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. Dezember 2025
18. Februar 2021
26. Februar 2024
16. November 2025
20. Juli 2026
18. Januar 2025
7. Dezember 2025
13. Juli 2025
13. Oktober 2023
16. März 2025
13. Oktober 2024
25. August 2026
25. April 2023
12. April 2024
2. Dezember 2025
1. Mai 2020
17. Januar 2024
9. Mai 2024
14. November 2024
3. Oktober 2025
22. August 2023
28. August 2023
21. Juni 2024
11. Oktober 2025
20. September 2025
22. Januar 2021
5. Oktober 2025
31. Dezember 2024
3. August 2023
10. Mai 2023
17. Juli 2025
24. Juli 2023
1. August 2023


