Kaiserslautern – Cannabiskonsum während des Altstadtfests

Stadtverwaltung bittet um Verzicht auf dem Festgelände
Die Stadtverwaltung bittet im Sinne eines positiven Miteinanders und aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Festbesucherinnen und Festbesuchern, auf dem Gelände des Altstadtfests komplett auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Bei Volksfesten, die auch von Familien mit Kindern besucht werden und auf denen sich somit Personen unter 18 Jahren in unmittelbarer Nähe befinden, ergibt sich schon aufgrund des Charakters der Veranstaltung de facto ein Konsumverbot von Cannabis. Im Bereich des Altstadtfests, beziehungsweise angrenzend an das Festgelände, befinden sich zudem auch einige Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Schule. Im Sichtbereich dieser Einrichtungen ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten.
Zusätzlich ist ein großer Teil des Festgeländes auch Fußgängerzone, in der vor 20.00 Uhr ohnehin kein Cannabis konsumiert werden darf. Die Gaststätten und Standbetreiber des Altstadtfests werden hinsichtlich des Konsums von Cannabis von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Etwaige Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden durch den Kommunalen Vollzugsdienst ausnahmslos geahndet.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Events
Kaiserslautern – „Die Untiere“ präsentieren Revue zum Stadtjubiläum in der Kammgarn
3. Februar 2026 - 0:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. September 2023
1. Februar 2025
27. September 2025
28. Dezember 2025
15. November 2023
2. Februar 2025
28. September 2025
29. November 2025
21. Juli 2023
12. Juli 2023
31. Januar 2025
13. Juli 2023
4. Mai 2025
24. Dezember 2024
7. September 2025
25. November 2025
1. Dezember 2025
30. Dezember 2025
24. Februar 2025
17. Mai 2025
7. August 2023
10. Januar 2024
27. Dezember 2025
10. Mai 2023
20. April 2021
23. August 2023
28. Juni 2023
10. August 2023
21. April 2025
5. April 2023
15. November 2024
8. März 2021
21. Juli 2023
