Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
Events
Vanessa Mai als Topact der „Neunkircher Nächte – Female Edition 2026“ vorgestellt
5. September 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. Dezember 2025
21. April 2024
15. Dezember 2025
21. Juli 2025
15. November 2024
8. Februar 2025
21. März 2023
21. August 2025
10. Mai 2023
18. Dezember 2023
7. August 2023
11. September 2024
19. Oktober 2025
5. Juni 2023
1. März 2026
31. Juli 2023
17. Januar 2025
3. Juli 2023
29. Januar 2021
31. Juli 2023
13. September 2025
25. Juli 2023
1. Dezember 2025
11. März 2026
1. März 2024
18. Juli 2024
25. Januar 2021
4. Januar 2024
15. April 2024
14. August 2023
17. Juli 2023
8. September 2023


