Zuzugssperre für Pirmasens bleibt bestehen

Die für die Stadt Pirmasens seit Februar 2025 geltende Zuzugssperre nach § 12a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird verlängert.
Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr hält einen Erlass an die kommunalen Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier aufrecht, wonach ein Zuzug des betroffenen Personenkreises nach Pirmasens grundsätzlich nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich ist.
Die Stadt Pirmasens hatte sich für eine Fortführung der Regelung eingesetzt. Hintergrund ist die weiterhin hohe Belastung der örtlichen Integrationsstrukturen. Insbesondere die Bereiche Kinderbetreuung, Schulen, Sprachförderung, soziale Beratung und Wohnraum stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Zuzugssperre soll dazu beitragen, die Zahl zusätzlicher Zuzüge im Rahmen der sogenannten Sekundärmigration zu begrenzen und den vorhandenen Strukturen den notwendigen Handlungsspielraum für nachhaltige Integrationsarbeit zu geben.
Oberbürgermeister Markus Zwick begrüßt die Verlängerung: „Ich freue mich, dass die Zuzugssperre für Pirmasens verlängert wird. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Regelung dazu beiträgt, unsere Integrationsstrukturen zu entlasten und ihnen die notwendige Zeit zu verschaffen. Wir haben dadurch eine wichtige Verschnaufpause gewonnen. Gleichzeitig bleibt die Situation in vielen Bereichen angespannt. Deshalb ist es richtig, die Entwicklung weiter aufmerksam zu beobachten. Unser Ziel bleibt eine Integration, die den Menschen gerecht wird und zugleich unsere Stadtgesellschaft und die vorhandenen Strukturen nicht überfordert.“
Die Zuzugssperre gilt seit dem 1. Februar 2025. Sie betrifft unter anderem anerkannte Asylberechtigte, Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzberechtigte sowie bestimmte Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach den §§ 22, 23, 24 Abs. 1 und 25 Abs. 3 AufenthG. Ein Zuzug nach Pirmasens ist in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen weiterhin möglich.
Eine erneute Evaluation der Situation ist im Jahr 2027 vorgesehen. Dabei soll geprüft werden, wie sich die Zuzugsentwicklung sowie die Belastung der kommunalen Integrationsstrukturen entwickelt haben und ob die Voraussetzungen für eine Fortführung der Regelung weiterhin gegeben sind.
Die Stadt Pirmasens hatte bereits im September 2024 die Einrichtung einer entsprechenden Zuzugssperre beantragt. Das Land Rheinland-Pfalz erließ daraufhin die Regelung zum 1. Februar 2025.
Hintergrund: Eine Zuzugssperre, auch negative Wohnsitzauflage genannt, muss von einer allgemeinen Wohnsitzauflage unterschieden werden. Die Zuzugssperre verhindert den Zuzug von anerkannten Asylsuchenden und subsidiär geschützten Flüchtlingen in eine Stadt oder einen Landkreis, um auf starke Wanderungsbewegungen und die Bildung segmentierter Teilgesellschaften zu reagieren, die die Integration erschweren. Die Zuzugssperre wird von den übrigen betroffenen Ausländerbehörden des Landes, im vorliegenden Fall also mit Ausnahme von Pirmasens, angeordnet. Der Grund: In Pirmasens wurde die Aufenthaltserlaubnis beantragt, aus der sich die Beschränkung ergibt.
Eine allgemeine Wohnsitzauflage indes beschränkt die Freizügigkeit aller anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und subsidiär geschützten Flüchtlinge für einen definierten Zeitraum. Sie müssen vorübergehend an dem ihnen zugewiesenen Wohnraum bleiben.
Beide Auflagen können nur auf einer soliden Datenbasis, nach klaren Kriterien und in Absprache mit den Kommunen erfolgen.
Quelle/ Logo : Stadt Pirmasens
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