Sondervermögen: Großer Anteil muss an Städte und Gemeinden gehen

Berlin hat 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen – doch, wie diese verteilt werden, ist bisher offen. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ verweist darauf, dass die Kommunen in allen Ländern mindestens zwei Drittel der Investitionen stemmen.
Die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur nimmt Formen an. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat nun ein Gremium einberufen, das ihn bei der Verteilung der insgesamt 500 Milliarden Euro berät. Dabei geht es auch um die Frage, wie mit den 100 Milliarden Euro verfahren wird, die für Länder und Kommunen vorgesehen sind. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ richtet einen klaren Appell an den Beirat: Mindestens zwei Drittel müssen an die Kommunen gehen.
Das Aktionsbündnis verweist auf harte Fakten: Rund zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen stammen von Städten und Gemeinden. Daher sollte die Vergabe auch in dieser Größenordnung an die Kommunen erfolgen. Die Länder sollten zudem verpflichtet werden, interne Verteilungen an der tatsächlichen Investitionslast und nicht etwa an Fläche oder Einwohnerzahl auszurichten.
Im Referentenentwurf zum Sondervermögen hatte der Bund eine Mindestens-60-Prozent-Regelung vorgesehen. Doch in den weiteren Verhandlungen wurde diese Klausel gestrichen. „Bei allem Respekt für die Finanzsorgen der Länder: Das ist unangemessen und ungerecht“, betonen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“. Sie erinnern daran, dass der Bund den Ländern durch den neuen Verschuldungsspielraum hilft, ihre Haushalte aufstellen zu können. Diese Möglichkeit haben die Kommunen nicht.
„Für die Würde unserer Städte“ vertritt die finanzschwachen Kommunen in Deutschland. Diese haben einen besonders hohen Investitionsbedarf. Wegen der ungleichen Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, den massiv gestiegenen Sozialausgaben sowie Altschulden in Höhe von rund 35 Milliarden Euro haben die Betroffenen dringend erforderliche Investitionen immer weiter aufgeschoben.
Das gilt sowohl für Investitionen in die Infrastruktur vor Ort als auch in Zukunftsthemen wie Digitalisierung oder Klimaschutz. Die KfW hat jüngst für alle Kommunen in Deutschland einen Investitionsrückstand von 215,7 Milliarden Euro errechnet.
Wenn Finanzministerium und Beirat keinen Mindest-Anteil der Kommunen festlegen, werden Städte und Gemeinden zum zweiten Mal benachteiligt. So sieht der Koalitionsvertrag zwar 250 Millionen Euro pro Jahr für die kommunale Altschuldenlösung vor – zugleich aber 400 Millionen Euro jährlich zur Entlastung der Geberländer.
Hintergrund-Informationen
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 74 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund zehn Millionen Menschen. Die Kommunen sind besonders vom Strukturwandel betroffen, deshalb haben sie geringe Einnahmen aus Steuern und hohe Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich.
Die Mitglieder sind: Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bergkamen, Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Frankfurt am Main, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Kreis Groß-Gerau, Hagen, Hamm, Hamminkeln, Hattingen, Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Unna, Voerde, Völklingen, Waltrop, Werne, Wesel, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
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