Kaiserslautern – Vollzugsdienst kontrolliert illegale Prostitution

Appell an Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer
Zu den Aufgaben des Kommunalen Vollzugsdiensts der Stadt Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der illegalen Prostitution im Sperrbezirk, da das Sexgewerbe in einem Wohngebiet verboten ist. Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsbeamten insgesamt 95 Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei 53 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen.
Da die meisten angetroffenen Prostituierten keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen einziehen. Diese werden fällig, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten in einem Verfahren ahnden zu können. Dazu zählten neben den im Sperrbezirk angebotenen Diensten oft auch fehlende Anmeldebescheinigungen oder die gesetzlich geforderte gesundheitliche Beratung. Mehrfach wurde auch Sexarbeit ohne Kondom angeboten, was zum Schutz der Prostituierten und ihrer Kundschaft unzulässig ist. In sechs Fällen wurden Personen bei der Ausländerbehörde vorgeführt, da sie sich nicht legal in Deutschland aufhielten, beziehungsweise die Einreise nur zu touristischen Zwecken und nicht zur Arbeitsaufnahme erlaubt war.
Auch in diesem Jahr hat der Kommunale Vollzugsdienst bereits einige Kontrollen durchgeführt, im überwiegenden Teil der Fälle wurde wieder die sogenannte Wohnungsprostitution im Sperrbezirk ausgeübt. Dabei fand die illegale Wohnungsprostitution überwiegend in Ferienwohnungen statt, die über diverse Buchungsportale angemietet wurden. Oftmals vermieteten die Eigentümer ihre Gebäude oder Wohnungen zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann mit Zustimmung des Eigentümers als Ferien- oder Monteurwohnungen untervermieteten.
Wohnungen dürfen nach rheinland-pfälzischem Baurecht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung wie beispielsweise im Rahmen der Wohnungsprostitution ist nicht erlaubt. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer unterliegen einer Sorgfaltspflicht und stehen in der Verantwortung, Wohnungsprostitution in ihren Räumen zu unterbinden, wie einschlägige Gerichtsurteile ebenfalls bestätigen. Die städtische Ordnungsbehörde nimmt daher regelmäßig Kontakt mit den Vermieterinnen und Vermietern auf, um diese über die missbräuchliche Nutzung ihrer Immobilie zu informieren und sie auf ihre Sorgfaltspflicht bei künftigen Vermietungen sowie die zu erwartenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung hinzuweisen.
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