Kaiserslautern versendet erstmals digitalen Gewerbesteuerbescheid

Unternehmer können digitale Bearbeitung beantragen
Die Stadt Kaiserslautern hat vor wenigen Tagen erstmals einen digitalen Gewerbesteuerbescheid versendet. Die Verwaltung geht damit den ersten Schritt zur Erleichterung dieses aufwendigen, bislang komplett analogen Verfahrens.
Die Erhebung der Gewerbesteuer ist eine der zentralen Einnahmequellen der Kommunen. Bisher bedeutet der Gewerbesteuerbescheid in seiner ursprünglichen Papierform für die Unternehmen, Kommunen und Steuerberatungen einen hohen Aufwand. In den rund 11.000 deutschen Kommunen gibt es derzeit etwa 600 verschiedene Papierformate für den Gewerbesteuerbescheid. Die Bearbeitung der Bescheide stellt einen Kraftakt für alle Beteiligten dar.
Mit der Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid zu digitalisieren, wurde vom hessischen Finanzministerium eine einheitliche, automatisierte und rechtssichere Lösung für den Versand des Gewerbesteuerbescheids nach dem Prinzip „Einer für Alle“ entwickelt. Kaiserslautern hat in diesem Rahmen als Test- und Pilotkommune mitgearbeitet.
Ziel ist es nun, diese Art der Zustellung auszuweiten. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern freut sich daher über Rückmeldungen von Steuerpflichtigen, die ebenfalls eine digitale Zustellung wünschen. Hierzu können die Steuerpflichtigen bei der Übermittlung ihrer Steuererklärung über Elster an ihr zuständiges Finanzamt den elektronischen Bekanntgabewunsch äußern oder ihr Einverständnis über ein Formular direkt an die Stadtverwaltung Kaiserslautern erklären.
Das Formular ist auf der Homepage der Stadt im Bereich „Bürger, Rathaus, Politik“ zu finden, Unterbereich „Finanzen“ und dann „Steuern“.
Quelle: Stadt Kaiserslautern | Foto: Engelmann-Promotion (Canva)
Wetter in Kaiserslautern Stand 08:30 Uhr Nebel
Gefühlt 6°
Wind 1 km/h
Luftfeuchte 100 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
25. September 2026
25. September 2026
25. September 2026
Events
Laut(r)er Kunst für den guten Zweck
21. November 2026 - 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. Juli 2025
2. Dezember 2025
22. Februar 2026
23. Februar 2025
25. Juni 2025
13. Oktober 2025
19. April 2021
3. Juli 2023
24. Juli 2023
17. April 2024
1. März 2025
15. März 2025
24. August 2023
6. Februar 2024
14. August 2023
26. April 2025
22. November 2025
14. August 2023
23. Dezember 2025
3. Mai 2025
1. Juni 2021
12. Januar 2026
19. September 2023
14. August 2024
17. April 2023
25. Juli 2023
25. Juni 2026
2. Februar 2025
14. Juli 2023
20. Februar 2025


