Kaiserslautern – Stadtbildpflege informiert zur Straßenreinigungspflicht

Gemeinsam für mehr Sauberkeit
Müll und Hundekot auf Gehwegen und Straßen sind immer wieder ein Ärgernis in Kaiserslautern. Oft sind die Verursacherinnen oder Verursacher dieser Verunreinigungen nicht zu ermitteln und es stellt sich die Frage, wer für die Reinigungspflicht im öffentlichen Raum verantwortlich ist.
„Die Zuständigkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt“, informiert die Werkleiterin der Stadtbildpflege Kaiserslautern, Andrea Buchloh-Adler. „Dort gibt das beigefügte Straßenreinigungsverzeichnis Auskunft darüber, welche Gehwege und Straßen durch die Stadtbildpflege gereinigt werden“. Hierfür erhebt die Stadt Kaiserslautern Straßenreinigungsgebühren. In den übrigen Straßen mit Anliegerreinigung und in den in der Satzung nicht aufgeführten Straßen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Sauberhaltung verpflichtet. Sie müssen dann auch Hundekot und andere Verunreinigungen beseitigen sowie Laub, das bei Nässe eine Gefährdung für die Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt.
Die Anliegerpflicht beinhaltet, dass Gehweg und Straße bis zur Straßenmittellinie gesäubert sowie Kehricht, Schlamm, Laub, Pflanzenbewuchs sowie Gegenstände, die nicht zur Straße gehören, entfernt werden. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, wie Abflussrinnen und Sinkkästen.
„Wir alle wünschen uns ein sauberes und ansehnliches Umfeld, in dem wir uns wohlfühlen können. Dazu gehört eine sachgemäße Benutzung der öffentlichen Mülleimer sowie saubere Gehwegbereiche und Fahrbahnränder, gepflegte Pflanzbeete und Grünflächen“, so Andrea Buchloh-Adler. Die Stadtbildpflege bemüht sich mit großem Einsatz um ein gepflegtes Stadtbild. Auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können zur Sauberkeit beitragen, indem sie ihrer Verantwortung für ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild der Straßen und Gehwege nachkommen.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de sowie unter www.stadtbildpflege-kl.de eingesehen werden. Bei Rückfragen steht der Kundenservice des städtischen Eigenbetriebs per E-Mail (kundenservice@stadtbildpflege-kl.de) oder Telefon (0631 3651700) gerne zur Verfügung.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
24. August 2026
24. August 2026
24. August 2026
Events
Die Vielfalt Kaiserslauterns kehrt auf die Jubiläumsbühne zurück
14. August 2026 bis 12. September 2026
BUNT GEMISCHT
30. November 2025
25. Oktober 2025
8. Oktober 2024
24. Mai 2026
12. März 2024
1. März 2025
2. Oktober 2023
26. April 2026
7. August 2023
22. November 2025
11. August 2023
1. August 2025
3. August 2025
19. Juni 2023
11. Oktober 2023
26. November 2025
25. April 2026
10. Dezember 2024
9. März 2025
11. Oktober 2025
10. Mai 2024
5. April 2023
17. April 2023
26. August 2023
19. Januar 2025
6. April 2025
8. August 2023
15. November 2025
8. November 2025
2. Juni 2022
17. April 2024
7. Dezember 2025
22. Dezember 2025
16. Dezember 2022
27. Dezember 2025
14. September 2023




