Kaiserslautern – Leitplanken für den Turbo

Bauausschuss setzt Leitlinien für neues Wohnungsbaugesetz fest
Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Damit haben alle Gemeinden nun die Möglichkeit, durch die Änderungen des Baugesetzbuchs und die Einführung des sogenannten Wohnungsbauturbos (§ 246e Baugesetzbuch), insbesondere durch die Erweiterung von Befreiungs- und Abweichungsregelungen bei der Zulässigkeit von Bauvorhaben schneller und flexibler Wohnraum zu schaffen.
Im Wesentlichen geht es darum, bisher erforderliche Baurechtsverfahren zu entlasten bzw. so zu beschleunigen, dass Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden kann.
Die zusammengefassten Kerninhalte der Änderungen des Baugesetzbuches sind:
1. Grundlegende Erleichterungen bei Befreiungen von den Festsetzungen von bestehenden Bebauungsplänen in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
2. Möglichkeiten für Abweichungen von dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung bei Gebieten im unbeplanten Innenbereich in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
3. Befristete Abweichungsmöglichkeiten von Vorschriften des Baugesetzbuchs (bis Ende 2030), wenn es um Wohngebäude und infrastrukturell dazu gehörende Nutzungen (Läden etc.) geht, u. a. auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
In der Sitzung am 27. Januar hat der Bauausschuss, nach der Verweisung der Thematik aus der Stadtratssitzung vom 15. Dezember, über die Grundhaltung der Stadt Kaiserslautern zum neu eingeführten Wohnungsbauturbo diskutiert und Festlegungen zum Umgang mit der Anwendung der neuen Regelungen getroffen.
Es wurde der Beschluss gefasst, die Gesetzesänderung nicht im Außenbereich und nicht in Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden. Zudem sollen in Gebieten mit Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen die Wohnungsbau- und Wohnraumsicherungserleichterungen ebenfalls nicht angewendet werden. Für alle anderen städtebaulich wichtigen Flächen soll, wie bisher, im Bedarfsfall ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. In den Fällen der vorgesehenen Anwendung der „Wohnungsbauturboregelungen“ erfolgt die gesetzlich erforderliche Zustimmungs- bzw. Ablehnungsentscheidung bei beantragten Projekten durch den Stadtrat als kommunales Entscheidungsgremium.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 16:15 Uhr Leicht bewölkt
Gefühlt 17°
Wind 7 km/h
Luftfeuchte 45 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
10. September 2026
10. September 2026
9. September 2026
Events
Wir haben den Traum gekeltert – mit Madeleine Giese, Rainer Furch, Thomas M. Mayr und Martin Preiser
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. Januar 2022
6. Dezember 2025
4. Oktober 2025
11. April 2026
10. Mai 2024
26. Juli 2025
25. November 2025
14. März 2026
8. Januar 2025
22. Februar 2021
6. April 2021
26. September 2023
20. Juli 2025
3. Juli 2023
20. März 2023
22. Januar 2025
16. Januar 2025
21. Dezember 2024
2. August 2025
12. September 2026
7. August 2023
29. Januar 2024
21. September 2025
27. Juli 2025
1. Januar 2026
10. Juni 2024
20. Februar 2024
17. Januar 2024
26. Dezember 2025
20. März 2023
3. April 2023
12. Oktober 2025
26. Februar 2021
15. März 2026
21. Februar 2026
28. Dezember 2025


