Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 18:45 Uhr Sonnig
Gefühlt 20°
Wind 3 km/h
Luftfeuchte 37 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
8. September 2026
Events
Wir haben den Traum gekeltert – mit Madeleine Giese, Rainer Furch, Thomas M. Mayr und Martin Preiser
6. November 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
21. Dezember 2024
31. Januar 2026
1. Dezember 2025
27. Dezember 2025
28. November 2025
14. August 2020
24. Juli 2023
17. März 2021
19. Oktober 2025
5. Mai 2025
19. April 2021
26. Februar 2021
24. Februar 2025
2. November 2025
14. August 2020
3. März 2025
15. Mai 2023
12. Dezember 2024
20. Juli 2023
3. August 2025
16. März 2025
10. Mai 2023
27. Februar 2026
30. Dezember 2025
16. Oktober 2023
12. Dezember 2025
14. März 2026
28. Dezember 2024
4. Januar 2025
25. Juli 2023



