Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Nach Cannabis-Legalisierung
txn. Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blutserum von Autofahrern wurde von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 ng/ml erhöht. Die Anpassung entspricht etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und soll die Rechtsprechung vereinfachen sowie eine klarere Linie im Umgang mit THC im Straßenverkehr schaffen.
„Trotz der neuen Grenzwerte bleibt die Gesetzgebung für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren jedoch weiterhin streng“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Für beide Gruppen gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.“ Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Werden Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr erwischt, wird es noch teurer: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenzen. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, muss bis zu 1.500 Euro zahlen und mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. „Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz“, weiß Johannssen. „Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder sogar vollständig versagen.“
Wie schnell der THC-Grenzwert nach dem Konsum abfällt, hängt von diversen Faktoren an. Die Häufigkeit des Konsums spielt ebenso eine Rolle wie der individuelle Stoffwechsel. Direkt nach dem Konsum liegt der THC-Wert bei rund150 ng/ml. In der Regel sinkt er innerhalb von acht Stunden auf unter 1 ng/ml. Personen, die häufig oder dauerhaft konsumieren, können jedoch über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte THC-Konzentration aufweisen.
Weitere Informationen auch unter www.itzehoer.de
txn-Foto: Adin/adobestock/Itzehoer
Schlagwörter: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Cannabis-Legalisierung, txn|
Aktuelle Beiträge
30. April 2025
30. April 2025
30. April 2025
Events
Pirmasenser Maimarkt
30. April 2025 bis 11. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. März 2024
23. März 2023
15. Februar 2021
22. Januar 2025
19. März 2025
20. April 2021
26. Mai 2023
8. Mai 2023
27. Juli 2023
24. Juli 2024
19. Juni 2023
4. Januar 2025
1. April 2025
16. März 2021
10. Mai 2023
27. Juli 2023
28. Juli 2023
17. November 2023
10. August 2023
15. März 2023
27. November 2024
2. März 2025
26. Februar 2024
1. Mai 2020
29. Juni 2023
21. April 2023
4. August 2023
16. April 2025
15. November 2024
29. Februar 2024
13. August 2023
11. Dezember 2024
26. August 2021
15. Juni 2023
21. Juli 2023
14. August 2020
4. Mai 2022
23. Mai 2024
21. Juli 2023
1. März 2025
22. Januar 2025
10. Dezember 2024
31. März 2025