Mögliche Verstöße gegen Jugendschutzgesetz kontrolliert

Autor/in: Pressestelle
Kommunaler Vollzugsdienst wieder mit Testkäufer unterwegs
Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern hat in den letzten Wochen erneut die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In neun von zehn überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden dem minderjährigen Testkäufer die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sowie deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu.
„Das Ergebnis unserer Kontrollen war ernüchternd“, bilanzierte Bürgermeisterin Beate Kimmel abschließend. „Bei den letzten Testkäufen Anfang des Jahres war ein positiver Trend zu vermerken, da nur in den wenigsten Fällen die gewünschten Artikel an den minderjährigen Testkäufer abgegeben wurden.“ Leider habe sich dieser Aufwärtstrend nicht bestätigt, so dass nun die Kontrollen weiter ausgeweitet werden müssten. Kimmel dankt ausdrücklich jenem Verkäufer, der sich korrekt verhalten und keine der gewünschten Waren an den minderjährigen Kunden verkauft hatte. Dieser bekam auch bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Beamtinnen und Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes.
Nach den Vorgaben des geltenden Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro erfolgt zusätzlich noch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol – hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten – untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.
Aktuelle Beiträge
11. Dezember 2025
11. Dezember 2025
11. Dezember 2025
10. Dezember 2025
Events
Neujahrskonzert Sinfonieorchester des Landkreises Kaiserslautern
18. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. September 2023
24. Dezember 2024
1. August 2025
18. November 2025
8. März 2023
1. August 2025
30. Oktober 2023
21. April 2023
10. August 2023
8. September 2023
18. September 2023
1. Juni 2025
12. Februar 2024
19. März 2024
10. August 2023
24. November 2025
19. Juli 2025
22. Dezember 2023
2. November 2025
28. November 2025
7. August 2023
11. Juli 2023
29. Juni 2025
23. März 2021
14. Juli 2023
27. September 2025
25. Januar 2025
28. November 2025
12. Januar 2024
18. Februar 2021
3. Oktober 2025
8. November 2025
27. März 2023
17. März 2021
23. Januar 2025
13. Oktober 2025
9. März 2025

