Mögliche Verstöße gegen Jugendschutzgesetz kontrolliert

Autor/in: Pressestelle
Kommunaler Vollzugsdienst wieder mit Testkäufer unterwegs
Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Kaiserslautern hat in den letzten Wochen erneut die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In neun von zehn überprüften Lebensmittelgeschäften, Kiosken und Tankstellen wurden dem minderjährigen Testkäufer die gewünschten Waren ohne Fragen nach Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft. Auf die überführten Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sowie deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu.
„Das Ergebnis unserer Kontrollen war ernüchternd“, bilanzierte Bürgermeisterin Beate Kimmel abschließend. „Bei den letzten Testkäufen Anfang des Jahres war ein positiver Trend zu vermerken, da nur in den wenigsten Fällen die gewünschten Artikel an den minderjährigen Testkäufer abgegeben wurden.“ Leider habe sich dieser Aufwärtstrend nicht bestätigt, so dass nun die Kontrollen weiter ausgeweitet werden müssten. Kimmel dankt ausdrücklich jenem Verkäufer, der sich korrekt verhalten und keine der gewünschten Waren an den minderjährigen Kunden verkauft hatte. Dieser bekam auch bereits vor Ort eine positive Rückmeldung durch die Beamtinnen und Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes.
Nach den Vorgaben des geltenden Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren oder andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Minderjährige verkauft werden. Bei einem Verstoß können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro erfolgt zusätzlich noch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An junge Erwachsene unter 18 Jahren ist darüber hinaus der Verkauf von hochprozentigem Alkohol – hierzu zählen beispielsweise Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten – untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Alkoholgehalt ist, entscheidend ist die Art des Alkohols.
Aktuelle Beiträge
15. Dezember 2025
15. Dezember 2025
15. Dezember 2025
Events
Pirmasens – Neujahrskonzert: Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz und der Solistin Asya Fateyeva
3. Januar 2026 - 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
28. November 2025
26. November 2025
21. November 2025
7. Juni 2024
16. November 2025
10. Februar 2021
1. Dezember 2025
21. Juni 2025
14. August 2020
20. Juli 2025
15. März 2023
7. Mai 2021
1. Dezember 2025
14. September 2023
18. November 2025
18. November 2025
8. Juni 2025
28. Juli 2023
10. Mai 2024
1. Dezember 2025
3. Juli 2023
7. September 2023
29. Juni 2025
8. Juni 2025
30. März 2023
29. November 2025
29. November 2023
3. Mai 2025
15. Dezember 2025
2. August 2023
4. November 2024
1. Februar 2025
23. Januar 2025
17. April 2024
17. Januar 2025
15. August 2023
8. März 2025
21. April 2023
29. November 2025
18. April 2025
27. Juli 2023



